{"id":1660,"date":"2016-07-04T12:18:26","date_gmt":"2016-07-04T10:18:26","guid":{"rendered":"http:\/\/chemikalienhandel.info\/?page_id=1660"},"modified":"2020-08-20T08:36:45","modified_gmt":"2020-08-20T06:36:45","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hommel-pharma.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\r\n<hr>\r\n<div class=\"col-md-12 hdspc ftspc\">\r\n<p>\r\n<strong>Allgemeines<\/strong>\r\n\r\n1a) Wir liefern an Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen grunds\u00e4tzlich nur zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen \u2013 insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers \u2013 setzt eine ausdr\u00fcckliche schriftliche Best\u00e4tigung unsererseits voraus.\r\n\r\n1b) Der Kontrakt ist ohne Einverst\u00e4ndnis der Verk\u00e4ufer nicht \u00fcbertragbar.\r\n\r\n1c) Die Verk\u00e4ufer \u00fcbernehmen keine Garantie oder Gew\u00e4hr f\u00fcr die Eignung der kontrahierten Produkte f\u00fcr bestimmte Zwecke, auch dann, wenn ihnen der Verwendungszweck beim K\u00e4ufer bekannt ist. Die Verantwortung der Verk\u00e4ufer erlischt nach Erf\u00fcllung der kontraktgem\u00e4\u00dfen Lieferung. Auf keinen Fall haften sie f\u00fcr irgendwelche Sch\u00e4den nach Verarbeitung der Ware.\r\n\r\n<strong>Angebot Vertragsabschluss<\/strong>\r\n\r\n2a) Nicht befristete Angebote der Chemischen Werke Hommel GmbH &#038; Co.KG erfolgen in allen Teilen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart. Sie stellen die Aufforderung an den K\u00e4ufer dar, seinerseits ein Angebot um Vertragsabschluss abzugeben. Vertr\u00e4ge kommen durch unsere schriftliche oder telekommunikativ \u00fcbermittelte Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Auftragsdurchf\u00fchrung zustande. M\u00fcndliche sowie telefonische Vereinbarungen bed\u00fcrfen einer schriftlichen Best\u00e4tigung.\r\n\r\n2b) Erg\u00e4nzende Klauseln zur Warenbezeichnung wie \u201ezirka\u201c, \u201ewie bereits geliefert\u201c, \u201ewie gehabt\u201c oder \u00e4hnliche Zus\u00e4tze beziehen sich in unseren Angeboten ausschlie\u00dflich auf die Qualit\u00e4t oder Quantit\u00e4t der Ware, nicht aber auf den Preis. Solche Angaben in Auftr\u00e4gen werden von uns entsprechend verstanden und ggf. ist eine Best\u00e4tigung entsprechend gemeint.\r\n\r\n<strong>Preisstellung<\/strong>\r\n\r\n3a) Sofern kein Zahlungsziel vereinbart wird, hat innerhalb Europas die Zahlung innerhalb von 30 Tagen, porto- und spesenfrei, ohne Abzug vom Datum der Rechnung an gerechnet, zu erfolgen.\r\n\r\nBei \u00dcberschreitung des Zahlungstermins tritt Verzug ohne Mahnung ein. Als Verzugszinsen werden die jeweils bank\u00fcblichen Debetzinsen vereinbart, mindestens jedoch Zinsen in H\u00f6he von 8% p.A. \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Diskont und Einziehungskosten f\u00fcr Schecks und Wechsel gehen zu Lasten des K\u00e4ufers, Kostenrechnungen hierf\u00fcr sind sofort f\u00e4llig. Bei wesentlicher Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse eines Kunden sind wir berechtigt, Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas anderes vereinbart war. Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltungsrechte k\u00f6nnen vom K\u00e4ufer nur ausge\u00fcbt werden, sofern seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind.\r\n\r\nEin vereinbarter Skontoabzug kann nur gew\u00e4hrt werden, wenn alle \u00e4lteren f\u00e4lligen Rechnungen beglichen sind und der K\u00e4ufer den offenen Rechnungsbetrag vollst\u00e4ndig ausgleicht.\r\n\r\n3c) Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, gelten die jeweils bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Preise von Chemische Werke Hommel GmbH &#038; Co.KG als vereinbart. Soweit die Waren nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert werden sollten, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung g\u00fcltigen Preise als vereinbart. Die Ausf\u00fchrung von Kleinauftr\u00e4gen bleibt wegen der hohen Bearbeitungskosten vorbehalten und bedingt Aufschl\u00e4ge:\r\n\r\nbei Ums\u00e4tzen unter EUR 250,00 f\u00e4llt eine Verpackungspauschale von EUR 10,00 an; bei Ums\u00e4tzen unter EUR 150,00 f\u00e4llt zus\u00e4tzlich eine Versandpauschale von EUR 5,00 an.\r\n\r\n3d) Die Chemischen Werke Hommel GmbH &#038; Co.KG sind berechtigt, im Auftrag und auf Kosten des Bestellers eine angemessene Transportversicherung mindestens in H\u00f6he des Rechnungswertes abzuschlie\u00dfen.\r\n\r\n3e) Der Kontrakt basiert auf Frachtraten und weiteren Transportkosten sowie Einfuhrz\u00f6llen, die am Tage des Abschlusses g\u00fcltig sind. Etwaige Erh\u00f6hungen w\u00e4hrend der Laufzeit gehen zu Lasten der K\u00e4ufer. Im Falle einer Erh\u00f6hung von Werkspreisen ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, diese Erh\u00f6hung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den K\u00e4ufer weiter zu geben. Der K\u00e4ufer ist dann berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten.\r\n\r\n<strong>Lieferzeit und Lieferumfang<\/strong>\r\n\r\n4a) Soweit Lieferfristen nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen nur als voraussichtliches Lieferdatum zu verstehen und nicht verbindlich. Fixe Liefertermine bed\u00fcrfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung.\r\n\r\nDie Lieferpflicht ruht, solange die Zahlung f\u00e4lliger Rechnungsbetr\u00e4ge einschlie\u00dflich Verzugszinsen vom K\u00e4ufer aussteht. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Bei \u00dcberschreitung der Lieferfrist hat der K\u00e4ufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Unsere Haftung bei Lieferverzug ist beschr\u00e4nkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind.\r\n\r\n4b) Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Kontrolle der Verk\u00e4ufer liegen, wie z.B. F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, Kriegsfall, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Betriebsst\u00f6rungen, Lieferfrist\u00fcberschreitungen von Vorlieferanten, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrs-st\u00f6rungen befreien f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Das Eintreten solcher Ereignisse hat der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer unverz\u00fcglich mitzuteilen. \u00dcberschreiten die sich daraus ergebenen Verz\u00f6gerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Wird uns die Lieferung durch die Behinderung unm\u00f6glich oder unzumutbar, k\u00f6nnen wir vom Vertrag zur\u00fccktreten; das gleiche Recht hat der K\u00e4ufer, wenn ihm die \u00dcbernahme wegen der Verz\u00f6gerung nicht zumutbar ist. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden sind in den oben genannten F\u00e4llen ausgeschlossen.\r\n\r\nIst ein bestimmtes Fabrikat oder auf Lieferung aus einer bestimmten Abladung verkauft, so sind ordnungsgem\u00e4\u00dfe Belieferung durch den oder die Vorlieferanten des Verk\u00e4ufers und entsprechender Qualit\u00e4ts-ausfall ebenso vorbehalten wie gl\u00fcckliche und rechtzeitige Ankunft der Ware beim Verk\u00e4ufer.\r\n\r\nDie Lieferung erfolgt in handels\u00fcblicher Verpackung nach unserem Ermessen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsordnung werden nicht zur\u00fcckgenommen; ausgenom-men sind Europaletten. Der K\u00e4ufer \u00fcbernimmt auf eigene Kosten f\u00fcr uns die Entsorgung der Verpackungen. Normalpaletten bleiben in unserem Eigentum und sind Zug um Zug zur\u00fcckzugeben, oder es erfolgt eine Belastung zu Selbstkosten.\r\n\r\n4d) Jede Teillieferung ist als getrennter Kontrakt zu betrachten, und Beanstandungen bei einer Sendung beeinflussen nicht den Kaufvertrag im Hinblick auf weitere Lieferungen.\r\n\r\n<strong>Analysen und Warenmuster<\/strong> \r\n\r\n5a) Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Angaben \u00fcber die Warenbeschaffung dienen, soweit wir sie nicht ausdr\u00fccklich garantiert haben, lediglich der unverbindlichen Information. Bez\u00fcglich Art und Qualit\u00e4t der von uns gelieferten Waren \u2013 unabh\u00e4ngig von eventuell von uns gegebenen Garantien \u2013 sind alle handels\u00fcblichen Abweichungen zul\u00e4ssig.\r\n\r\n5b) Auch wenn die Lieferung frei Haus bzw. frei Verwendungsstelle oder Bestimmungsort erfolgt, geht die Gefahr mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen der Raffinerie, des Werkes, Lagers oder Umschlagplatzes auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Die Wahl der Transportmittel und Transportwege ist mangels besonderer Weisung unserer Entscheidung \u00fcberlassen. \u00dcbernehmen wir es, f\u00fcr Transporte zu sorgen, so besorgen wir geeignete Frachtf\u00fchrer, Verfrachter oder Spediteure unter Zugrundelegung von deren allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Der K\u00e4ufer hat uns von allen daraus erwachsenden Verpflichtungen freizustellen.\r\n\r\nVersandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Erfolgt die Abnahme nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers zu lagern oder, falls eine Abnahmezeit vereinbart war, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als vertragsm\u00e4\u00dfig geliefert.\r\n\r\nDer K\u00e4ufer kann zumutbare Teillieferungen nicht zur\u00fcckweisen. Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem K\u00e4ufer bzw. seinen Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Gefahrguttransports. Das Abladen und Einlagern der Ware ist in jedem Fall Sache des K\u00e4ufers.\r\n\r\n5c) Alle Sendungen reisen ohne R\u00fccksicht auf das benutze Verkehrsmittel, sowie den verabredeten Frachtvermerk auf Rechnung und Gefahr des Empf\u00e4ngers. Wenn bei Platzgesch\u00e4ften Lieferungen frei Haus des K\u00e4ufers vereinbart ist, wird die Ware vor dem Haus des K\u00e4ufers zur Abladung bereitgestellt; die Gefahr des Abladens und des Einlagerns geht zu Lasten des K\u00e4ufers. Soweit Hilfskr\u00e4fte des Lieferanten beim Abladen oder Abtanken \u00fcber den beschriebenen Rahmen hinaus behilflich sind und hierbei Schaden an der Ware oder sonstiger Art entstehen, handeln sie auf alleiniges Risiko des K\u00e4ufers und nicht als Gehilfen des Verk\u00e4ufers. Dies gilt entsprechend bei der Belieferung durch dritte Bef\u00f6rderungsunternehmen, soweit aus deren Verhalten eine Haftung des Verk\u00e4ufers hergeleitet werden konnte. Die Haftung dieser Dritten bleibt unber\u00fchrt.\r\n\r\n5d) Ein etwa erforderlicher Abruf der Vertragsmengen durch den K\u00e4ufer hat gleichm\u00e4\u00dfig \u00fcber den Lieferzeitraum zu erfolgen es sei denn, dass es anders vereinbart wird. Erfolgt die Lieferung aus See- oder Binnen-schiffen, so ist der K\u00e4ufer zur sofortigen \u00dcbernahme verpflichtet, sobald das Schiff l\u00f6schbereit ist. Auf Verlangen muss die \u00dcbernahme auch nachts und an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Etwaige Liegegelder und andere Ausf\u00e4lle oder Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.\r\n\r\nLieferung ab Werk, Raffinerie oder Lager k\u00f6nnen nur w\u00e4hrend der normalen Arbeitszeit erfolgen. Soweit auf ausdr\u00fcckliches Verlangen des K\u00e4ufers au\u00dferhalb dieser Zeit geliefert werden soll, gehen s\u00e4mtliche Sonderkosten und Zuschl\u00e4ge zu seinen Lasten.\r\n\r\n<strong>Mengen<\/strong>\r\n\r\n6) Als Gewichte sind die beim Werksabgang festgestellten Gewichte ma\u00dfgeblich. Die Verk\u00e4ufer sind berechtigt eine Mehr- oder Mindermenge von 10 % der Kontraktmenge zu liefern. Das durch uns oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen (durch Vermessen oder Verwiegen) ermittelte Mengenma\u00df ist verbindlich.\r\n\r\n<strong>Verpackung<\/strong>\r\n\r\n7) Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen beim K\u00e4ufer von diesem in entleertem einwandfreiem Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns zur\u00fcckzusenden oder ggf. frei unserem Fahrzeug gegen Empfangsbest\u00e4tigung zur\u00fcckzugeben.\r\n\r\nKommt der K\u00e4ufer dieser Verpflichtung nicht fristgem\u00e4\u00df nach, sind wir berechtigt, f\u00fcr die \u00fcber 30 Tage hinausgehende Zeit eine angemessene Geb\u00fchr zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur R\u00fcckgabe unter zur R\u00fcckgabe unter Anrechnung der vorgenannten Geb\u00fchr den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen. Die angebrachten Kennzeichen d\u00fcrfen nicht entfernt werden. Leihverpackung darf nicht vertauscht und mit anderem Gut bef\u00fcllt werden. F\u00fcr Wertminderung, Vertauschen und  Verlust haftet der K\u00e4ufer ohne R\u00fccksicht auf Verschulden. Ma\u00dfgebend ist der Eingangsbefund in unserem Betrieb. Eine Verwendung als Lagerbeh\u00e4lter oder Weitergabe an Dritte ist unzul\u00e4ssig, soweit dies nicht vorher schriftlich vereinbart ist.\r\n\r\n<strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong>\r\n\r\n8) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Chemischen Werke Hommel GmbH &#038; Co.KG bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den K\u00e4ufer. Der K\u00e4ufer darf \u00fcber unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang verf\u00fcgen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.\r\n\r\nDer K\u00e4ufer ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.\r\n\r\nAlle dem K\u00e4ufer aus der Ver\u00e4u\u00dferung oder Weiterverarbeitung entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere gesetzliche Anspr\u00fcche, die unseren Eigentumsverlust zur Folge haben, tritt der K\u00e4ufer bereits bei Auftragserteilung bis zur vollst\u00e4ndigen Tilgung aller Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit allen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften oder weiterverarbeiteten Waren zur Sicherung an uns ab. Der K\u00e4ufer nimmt in diesem Falle den Kaufpreis nur als Treuh\u00e4nder f\u00fcr uns in Empfang und verpflichtet sich, ihn sofort nach Empfang an uns abzuf\u00fchren und bis dahin getrennt von seinem Verm\u00f6gen als Treuh\u00e4nder f\u00fcr uns aufzubewahren. Das gleiche gilt f\u00fcr Forderungen aus Versicherungsvertr\u00e4gen.\r\n\r\nErfolgt die Zahlung durch den K\u00e4ufer nicht mehr vertragsgem\u00e4\u00df, so k\u00f6nnen wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom Vertrag zur\u00fccktreten und die Kaufsache heraus verlangen. Der K\u00e4ufer versichert, dass er \u00fcber die vorbezeichneten, an uns abgetretenen Anspr\u00fcche noch nicht anderweitig verf\u00fcgt hat. Zum Zwecke der R\u00fccknahme sind wir ggf. berechtigt, den Betrieb des K\u00e4ufers zu betreten. Der K\u00e4ufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinen Abnehmern sofort von uns die zur Einziehung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben.\r\n\r\n<strong>M\u00e4ngel<\/strong>\r\n\r\n9a) F\u00fcr Sachm\u00e4ngel machen wir gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen wahlweise auf Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) oder Kaufpreisminderung, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:\r\n\r\n\u2013 Der K\u00e4ufer hat die Ware und ihre Verpackung unverz\u00fcglich bei der Anlieferung nach den handels\u00fcblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Wird die Ware in Versandst\u00fccken geliefert, so hat er zus\u00e4tzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandst\u00fccks auf \u00dcbereinstimmung mit der Bestellung zu \u00fcberpr\u00fcfen.\r\n\r\n\u2013 Bei der Untersuchung festgestellte M\u00e4ngel hat der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen.\r\n\r\n\u2013 Unterl\u00e4sst der K\u00e4ufer die jeweilige Untersuchung oder r\u00fcgt er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht unverz\u00fcglich, so geht er hinsichtlich der festgestellten und\/oder der feststellbaren M\u00e4ngel seiner Gew\u00e4hrleistungsrechte verlustig. Das gleiche gilt im Fall einer irrt\u00fcmlichen Falschlieferung, und zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung der Ware durch den K\u00e4ufer als ausgeschlossen betrachtet werden musste.\r\n\r\n\u2013 Bei einem versteckten Mangel hat der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich nach Entdeckung des Mangels zu r\u00fcgen. Andernfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. Die Beanstandung eines versteckten Mangels ist jedenfalls nach Ablauf von 8 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung wegen Falschlieferung bleibt unber\u00fchrt. Beanstandungen beeinflussen nicht die Zahlungsverpflichtung der K\u00e4ufer.\r\n\r\nBeanstandungen k\u00f6nnen nur so lange ber\u00fccksichtigt werden, als sich die Ware \u2013 abgesehen von der Probeentnahme \u2013 unver\u00e4ndert in den Versandbeh\u00e4ltern befindet.\r\n\r\nMit der Verarbeitung oder Ver\u00e4nderung der Ware erlischt jedes Reklamationsrecht.\r\n\r\nDie R\u00fccksendung von Waren ohne vorherige Zustimmung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers. Die Annahme derartiger nicht vereinbarter R\u00fccksendungen verpflichtet uns weder zu ordnungsgem\u00e4\u00dfer Aufbewahrung, noch zur Erteilung einer Gutschrift.\r\n\r\n9b) Alle Anspr\u00fcche im Sinne von Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den verj\u00e4hren ein Jahr nach der schadenverursachenden Handlung, ausgenommen vertragsgem\u00e4\u00dfe Anspr\u00fcche. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Bedingungen unber\u00fchrt. Wir sind ausdr\u00fccklich nicht haftbar f\u00fcr Sch\u00e4den von Dritten, und der K\u00e4ufer hat uns vor Anspr\u00fcchen von Dritten zu sichern.\r\n\r\n9c) Ist eine M\u00e4ngelr\u00fcge berechtigt, so haben wir die Wahl, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, Ersatz zu liefern, oder den Preis zu mindern. Weitergehende Ersatzanspr\u00fcche irgendwelcher Art gegen uns sind ausgeschlossen. Werden die G\u00fcter durch den Empf\u00e4nger oder ein Bef\u00f6rderungsunternehmen ohne Beanstandungen angenommen, so gelten das deklarierte Rohgewicht und die Verpackung als einwandfrei anerkannt. Eine nachtr\u00e4gliche Beanstandung ist ausgeschlossen. Ist nach Muster verkauft, so gilt dieses, wenn nichts anderes vereinbart ist, lediglich als Typenmuster. Unterwegs entstehendes Untergewicht, Leckage sowie Tarazuwachs gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Wenn Originalgewicht, Originaltara oder Abladegewicht vereinbart und berechnet sind, so ist der Einwand wegen Unrichtigkeit des Gewichtes ausgeschlossen. Falls wegen der Tara nichts Besonderes vereinbart ist, gilt die Originaltara des Lieferwerkes bzw. des Abladers.\r\n\r\n<strong>Datenschutz<\/strong>\r\n\r\n10) Der K\u00e4ufer nimmt davon Kenntnis, dass im Rahmen der Gesch\u00e4ftsverbindung bekannt gewordenen und ben\u00f6tigten Daten bei uns gem\u00e4\u00df \u00a7 28 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und genutzt werden.\r\n\r\n<strong>Sonstiges<\/strong>\r\n\r\n11) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungsl\u00fccke enthalten, so bleibt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Ausf\u00fcllung der betreffenden Regelungsl\u00fccke wird von den Parteien eine Regelung vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck bzw. dem mutma\u00dflichen willen der Parteien entspricht oder ihm so nahe wie m\u00f6glich kommt.\r\n\r\n<strong>Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand<\/strong>\r\n\r\n12) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr unsere Verpflichtungen ist der Versandort. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen des K\u00e4ufers ist L\u00fcdinghausen. Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Anspr\u00fcche einschlie\u00dflich solcher aus Wechseln und Schecks ist das f\u00fcr L\u00fcdinghausen jeweils sachlich zust\u00e4ndige Gericht.\r\n\r\nEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts in der jeweils geltenden Fassung (\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge f\u00fcr den internationalen Warenkauf CISG vom 11. April 1980).\r\n\r\nDie Anwendung des einheitlichen Haager Kaufrechts ist ausgeschlossen.\r\n<\/p>\r\n<\/div>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeines 1a) Wir liefern an Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen grunds\u00e4tzlich nur zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. 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